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EINBÜRGERUNG

Sie möchten als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Altstätten erwerben? Die Einbürgerung von Schweizer Staatsangehörigen erfolgt bei der entsprechenden Wohngemeinde. Das Aktuariat des Einbürgerungsrates hilft Ihnen gerne weiter.

Wenden Sie sich an die Stadtkanzlei, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, Tel. 071 757 77 00, E-Mail kanzlei@altstaetten.ch

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